Tülay Koçer
Anwältin für Familienrecht
in Köln
Wir stehen hinter unseren Mandanten!
Im Familienrecht auf Ihrer Seite.
Kompetente und fachgerechte Rechtsberatung ist unsere Priorität. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlose Ersteinschätzung.
62+
Top Bewertungen
Unsere Begeisterung für Ihr Recht spiegelt sich auch in den Bewertungen wieder.
1.000+
Zufriedene Mandanten
Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen.
3
Anwälte
Die Kanzlei Yilmaz beschäftig 3 Top Anwälte mit einem hohen Erfahrungsgrad.
6+
Rechtsgebiete
In über 6 Rechtsgebieten stehen wir Ihnen tatkräftig bei Ihrem individuellen Fall zur Seite.
Ihre erste Anlaufstelle für Familienrecht in Köln.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Familienrecht, welches die Durchführung eines Scheidungsverfahrens miteinschließt.
Das Familienrecht umfasst daneben auch die Bereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Auseinandersetzungen mit der ehelichen Wohnung und dem Hausrat. Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute) wird in einem Scheidungsverfahren mitgeregelt.
Bei Scheidung, Sorgerecht & mehr
Gerade in einem Scheidungsverfahren und in einer Trennungssituation ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ratsam, um die rechtlichen Auseinandersetzungen so durchzuführen, dass Kosten minimiert und langwierige und teure Verfahren vermieden werden können.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu den Themen, unter welchen Voraussetzungen kann ich mich scheiden lassen, wie ist der Ablauf eines Scheidungsverfahrens und was erwartet mich bei einem Scheidungsverfahren, haben.
In diesem Bereich haben wir jahrelange Erfahrung, welches durch den Fachanwaltstitel von Frau Rechtsanwältin Tülay Koçer und durch regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen ist.
Individuelle Begleitung bei Scheidungsverfahren
Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden kann, wenn die Ehe gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch zukünftig nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt werden wird. Als Maßstab für das Scheitern der Ehe wird das Trennungsjahr herangezogen. Wenn das Trennungsjahr zwischen den Eheleuten eingehalten wurde, wird das Scheitern der Ehe vermutet.Wir informieren Sie vorab über die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Dabei behalten wir im Fokus, dass keine unnötigen Kosten anfallen, die vermieden werden könnten.
Wir achten darauf, Sie in einem Scheidungsverfahren effizient und bestmöglichst zu vertreten. Bei einem Scheidungsverfahren ist es wichtig, Konflikte zu vermeiden, wenn dieses gewünscht wird, um auch die die Kosten, die bei Streitigkeiten entstehen können, zu reduzieren.
Auch begleiten wir Sie gerne bei Beginn einer Ehe, wenn Sie beispielsweise einen Ehevertrag wünschen. Je nach Umständen kann der Abschluss eines Ehevertrages ratsam sein.
Lassen Sie sich umfassend und fundiert von uns beraten.