Wir stehen hinter unseren Mandanten!
Im Familienrecht auf Ihrer Seite.

Kompetente und fachgerechte Rechtsberatung ist unsere Priorität. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlose Ersteinschätzung.

62+

Top Bewertungen

Unsere Begeisterung für Ihr Recht spiegelt sich auch in den Bewertungen wieder.

1.000+

Zufriedene Mandanten

Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen.

3

Anwälte

Die Kanzlei Yilmaz beschäftig 3 Top Anwälte mit einem hohen Erfahrungsgrad.

6+

Rechtsgebiete

In über 6 Rechtsgebieten stehen wir Ihnen tatkräftig bei Ihrem individuellen Fall zur Seite.

Das sagen unsere Mandanten.

Überaus kompetent und freundlich

Herr Yilmaz hat mich wegen eines Verkehrsunfalls vertreten. Meine Ansprüche wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit innerhalb kurzer Zeit durchgesetzt. Überaus kompetent und freundlich. Sollte ich noch einmal rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, werde ich mich in jedem Fall wieder gerne an Herrn Yilmaz wenden!

S
Sheki K.
Mandant

Klasse unterstützt

Frau Koçer hat mich in meinem Scheidungsverfahren klasse unterstützt. Hierbei hat Sie mir mit ihrer einfühlsamen Art geholfen, das für mich emotionale Verfahren abzuschließen. Ich kann Frau Koçer mit gutem Gewissen weiterempfehlen.

C
Carmen E.
Mandantin

Sehr kompetente und professionelle Beratung

Alles bestens gelaufen.Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz hat mich in meiner rechtlichen Angelegenheit kompetent vertreten und den Fall für mich gewonnen. Herr Yilmaz selber ist sehr höflich, kompetent und verständnisvoll. Die Kanzlei kann man nur weiterempfehlen. TOP!!!!

T
Tarik A.
Mandant

Sehr nettes Personal

Sehr nettes Personal – sowohl persönlich wie auch telefonisch. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt. Sie arbeiten sehr schnell und sind sehr zuverlässig.Sollte ich mal wieder einen Anwalt benötigen, immer wieder die Kanzlei Yilmaz.

Z
Zahra N.
Mandantin

Mehr als zufrieden

Ich bin mehr als zufrieden und kann jedem diese Kanzlei mit bestem Gewissen empfehlen! Sehr hilfsbereite, freundliche, professionelle und sehr schnelle Antworten. Vielen Dank. Schöne Grüße aus Bonn

P
Peter M.
Mandant

Äußerst kompetenter Anwalt

Ich bin sehr froh, Herrn Yilmaz als Anwalt gefunden zu haben.Als Mandant habe ich mich fachlich als auch menschlich sehr gut aufgehoben gefühlt. Ein äußerst kompetenter Anwalt, nur zu empfehlen!

L
Lucia S.
Mandantin
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz und Rechtsanwältiin Funda Özdemir sitzen am Tisch in einer Konferenz und lächeln.

Ihre erste Anlaufstelle für Familienrecht in Köln.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Familienrecht, welches die Durchführung eines Scheidungsverfahrens miteinschließt.

Das Familienrecht umfasst daneben auch die Bereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Auseinandersetzungen mit der ehelichen Wohnung und dem Hausrat. Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute) wird in einem Scheidungsverfahren mitgeregelt.

Persönliche Beratung

Bei Scheidung, Sorgerecht & mehr

Gerade in einem Scheidungsverfahren und in einer Trennungssituation ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ratsam, um die rechtlichen Auseinandersetzungen so durchzuführen, dass Kosten minimiert und langwierige und teure Verfahren vermieden werden können.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu den Themen, unter welchen Voraussetzungen kann ich mich scheiden lassen, wie ist der Ablauf eines Scheidungsverfahrens und was erwartet mich bei einem Scheidungsverfahren, haben.

In diesem Bereich haben wir jahrelange Erfahrung, welches durch den Fachanwaltstitel von Frau Rechtsanwältin Tülay Koçer und durch regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen ist.

0221 - 57143 04 60
Ein Ehepaar sitzt am Tisch mit einer weiteren männlichen Person und wird bei der Scheidung beraten.
Gerichtshammer und im Vordergrund drei Figuren aus Holz, die eine Familie darstellen.
Emotional & Sachlich

Individuelle Begleitung bei Scheidungsverfahren

Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden kann, wenn die Ehe gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch zukünftig nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt werden wird. Als Maßstab für das Scheitern der Ehe wird das Trennungsjahr herangezogen. Wenn das Trennungsjahr zwischen den Eheleuten eingehalten wurde, wird das Scheitern der Ehe vermutet.Wir informieren Sie vorab über die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Dabei behalten wir im Fokus, dass keine unnötigen Kosten anfallen, die vermieden werden könnten.

Wir achten darauf, Sie in einem Scheidungsverfahren effizient und bestmöglichst zu vertreten. Bei einem Scheidungsverfahren ist es wichtig, Konflikte zu vermeiden, wenn dieses gewünscht wird, um auch die die Kosten, die bei Streitigkeiten entstehen können, zu reduzieren.

Auch begleiten wir Sie gerne bei Beginn einer Ehe, wenn Sie beispielsweise einen Ehevertrag wünschen. Je nach Umständen kann der Abschluss eines Ehevertrages ratsam sein.
Lassen Sie sich umfassend und fundiert von uns beraten.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kontakt für mehr Informationen
01

Wann darf eine Ehe geschieden werden?

Eine Scheidung kann gemäß § 1565 Abs. 1 BGB dann vollzogen werden, wenn die Ehe gescheitert ist und eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft entsprechend ausgeschlossen werden kann. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss zu diesem Zweck nachweisen, dass ein Scheitern der Ehe vorliegt.

Vor diesem Hintergrund gilt grundsätzlich das Zerrüttungsprinzip: Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird im Familienrecht von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen. Will nur einer der beiden Ehegatten die Scheidung, so müssen die Partner drei Jahre getrennt leben, damit die Ehe als gescheitert gilt. Unabhängig davon besteht aber auch vor Ablauf der drei Jahre die Möglichkeit, das Scheitern der Ehe zu beweisen, wenn bspw. beide Ehegatten mit einem neuen Partner zusammenleben.

02

Was ist unter dem Trennungsjahr zu verstehen?

Das Trennungsjahr bezeichnet den Zeitraum zwischen der Trennung der Ehegatten und der abschließenden Einreichung des Antrags zur Ehescheidung. Es soll als Beweis dienen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist und entsprechend nicht wiederhergestellt wird. Somit soll sichergestellt werden, dass eine Scheidung von beiden Ehepartnern tatsächlich beabsichtigt ist. Vom Gesetzgeber ist dies so vorgesehen, da das Konstrukt Ehe im Familienrecht als eine auf Dauer angelegte Institution behandelt wird, die nicht sofort beendet werden kann.

Da ein Scheidungsverfahren jedoch aufgrund des Versorgungsausgleichs mehrere Monate dauert, lassen viele Gerichte eine Einreichung des Scheidungsantrags bereits zehn Monate nach Trennung zu. Üblicherweise ist das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung bereits abgelaufen, bis der Antrag entscheidungsreif ist.

03

Brauche ich im Falle der Scheidung einen Anwalt?

Gemäß § 114 Abs.1, 2 FamFG besteht im Scheidungsverfahren grundsätzlicher Anwaltszwang, da ein Scheidungsantrag ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden darf. Für die Scheidung selbst ist es jedoch nicht erforderlich, dass beide Parteien anwaltlich vertreten werden. Stimmen beide Parteien der Scheidung zu, reicht es also, wenn lediglich einer der Eheleute von einem Rechtsanwalt vertreten wird. Dieser stellt dann den Scheidungsantrag und lässt diesen einreichen. Sollte aber der Partner, der anwaltlich vertreten wird, bspw. das Interesse an der Scheidung verlieren und das Verfahren nicht fördern, hat der Partner ohne Anwalt keine Möglichkeit, das Verfahren voran zu bringen.Um eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleisten zu können, macht es daher grundlegend immer Sinn, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

04

Was bedeutet Versorgungsausgleich / Rentenausgleich?

Der Versorgungsausgleich/Rentenausgleich stellt einen Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften unter den Ehegatten dar. Das Verfahren zur Klärung dieses Ausgleiches wird vom Amtsgericht nach Einreichung des Scheidungsantrages vorgenommen. Im Rahmen dieses Verfahrens ermittelt das Amtsgericht alle Rentenrechte, die während der Ehezeit durch beide Ehegatten erworben wurden, und teilt diese dann jeweils hälftig auf. Dementsprechend erhält jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften.

05

Wer zahlt die Scheidung?

Die Gerichtskosten sind im Falle einer Scheidung grundsätzlich von beiden Parteien zur Hälfte zu zahlen. Jedoch muss derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, die Kosten meist vorstrecken. Zudem hat jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten zu tragen. Wird im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt konsultiert, kann natürlich auch hier vereinbart werden, dass die anfallenden Anwaltskosten geteilt werden.