Wir stehen hinter unseren Mandanten!
Im Arbeitsrecht auf Ihrer Seite.

Kompetente und fachgerechte Rechtsberatung ist unsere Priorität. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlose Ersteinschätzung.

62+

Top Bewertungen

Unsere Begeisterung für Ihr Recht spiegelt sich auch in den Bewertungen wieder.

1.000+

Zufriedene Mandanten

Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen.

3

Anwälte

Die Kanzlei Yilmaz beschäftig 3 Top Anwälte mit einem hohen Erfahrungsgrad.

6+

Rechtsgebiete

In über 6 Rechtsgebieten stehen wir Ihnen tatkräftig bei Ihrem individuellen Fall zur Seite.

Das sagen unsere Mandanten.

Überaus kompetent und freundlich

Herr Yilmaz hat mich wegen eines Verkehrsunfalls vertreten. Meine Ansprüche wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit innerhalb kurzer Zeit durchgesetzt. Überaus kompetent und freundlich. Sollte ich noch einmal rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, werde ich mich in jedem Fall wieder gerne an Herrn Yilmaz wenden!

S
Sheki K.
Mandant

Klasse unterstützt

Frau Koçer hat mich in meinem Scheidungsverfahren klasse unterstützt. Hierbei hat Sie mir mit ihrer einfühlsamen Art geholfen, das für mich emotionale Verfahren abzuschließen. Ich kann Frau Koçer mit gutem Gewissen weiterempfehlen.

C
Carmen E.
Mandantin

Sehr kompetente und professionelle Beratung

Alles bestens gelaufen.Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz hat mich in meiner rechtlichen Angelegenheit kompetent vertreten und den Fall für mich gewonnen. Herr Yilmaz selber ist sehr höflich, kompetent und verständnisvoll. Die Kanzlei kann man nur weiterempfehlen. TOP!!!!

T
Tarik A.
Mandant

Sehr nettes Personal

Sehr nettes Personal – sowohl persönlich wie auch telefonisch. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt. Sie arbeiten sehr schnell und sind sehr zuverlässig.Sollte ich mal wieder einen Anwalt benötigen, immer wieder die Kanzlei Yilmaz.

Z
Zahra N.
Mandantin

Mehr als zufrieden

Ich bin mehr als zufrieden und kann jedem diese Kanzlei mit bestem Gewissen empfehlen! Sehr hilfsbereite, freundliche, professionelle und sehr schnelle Antworten. Vielen Dank. Schöne Grüße aus Bonn

P
Peter M.
Mandant

Äußerst kompetenter Anwalt

Ich bin sehr froh, Herrn Yilmaz als Anwalt gefunden zu haben.Als Mandant habe ich mich fachlich als auch menschlich sehr gut aufgehoben gefühlt. Ein äußerst kompetenter Anwalt, nur zu empfehlen!

L
Lucia S.
Mandantin
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz und Rechtsanwältiin Funda Özdemir sitzen am Tisch in einer Konferenz und lächeln.

Ihre erste Anlaufstelle für Franchiserecht in Köln.

Wir beraten Franchisegeber und Franchisenehmer in allen Bereichen, welchen mit Franchising bzw. Franchisrecht im Zusammenhang stehen.

Persönliche Beratung

Für Unternehmer

Folgendes Leistungsspektrum bieten wir für Unternehmer an:

  • Erstellung eines Franchisevertrages

  • Entwicklung und Optimierung von Franchisekonzepten

  • Begleitung  von Unternehmen beim Aufbau neuer Franchise-Systeme oder bei der      Evaluierung von bereits auf dem Markt tätigen Franchise-Systemen

  • Prüfung bestehender Franchiseverträge

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz mit Buch von Deutschen Gesetzen vor seinem Laptop am Schreibtisch.
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz mit Buch von Deutschen Gesetzen stehend vor einer Wand mit weiteren Büchern.
Rundum Service

Weitere Leistungen

Neben den oben genannten Leistungen bieten wir Unternehmern auch folgende an:

  • Erstellung eines individuellen Franchise-Konzeptes für zukünftigen Franchise-Partner

  • Durchführung von Verhandlungen mit Franchisegebern oder Franchisenehmern im vorvertraglichen Bereich oder bei bereits bestehendem Franchise-Systemen

  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kontakt für mehr Informationen
01

Was versteht man unter Franchise?

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchising folgendermaßen: „Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sogenannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird“.

02

Gibt es ein Franchisegesetz?

Nein. Es existiert zurzeit kein eigenes Gesetz zu dieser komplexen Rechtsmaterie, obwohl in Deutschland immer öfters solch ein Gesetz als notwendig und sinnhaft erscheint.Das Franchiserecht setzt sich aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen. Insbesondere sind das Vertragsrecht, Unternehmensrecht und Markenrecht relevant.

03

Was macht ein Anwalt im Franchiserecht (Franchise-Anwalt)?

Die Hauptarbeiten eines Anwaltes für Franchiserecht sind die Erstellung und juristische Prüfung von Franchise-Verträgen sowie die Vertretung von Franchisenehmern oder Franchisegebern im Fall von Rechtsstreitigkeiten z.B. durch Vertragsverletzungen. Die Franchise-Verträge beinhalten die wesentlichen Rechte und Pflichten des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer und des Franchisenehmers gegenüber dem Franchisegeber, weswegen es von immenser Bedeutung ist, dass ein fachspezifischer Anwalt die Verträge für das Franchiseunternehmen erstellt.

04

Welche Rechtsgebiete umfasst das Franchiserecht?

Das Franchiserecht ist eine Querschnittsmaterie aus den Rechtsgebieten des Kauf-, Darlehens, Patent-/Markenrechts, Kartellrecht, Miet- bzw. Pachtrechtes sowie den Bereichen der Dienst- und Geschäftsbesorgung. Dieses Rechtsgebiet ist daher weitgehend von der Rechtsprechung geprägt, da keine spezielle gesetzliche Regelung existiert. Ferner ergeben sich alle wesentlichen Rechte und Pflichten unmittelbar aus den Klauseln eines Franchisevertrages.

Die Franchiseverträge werden grundsätzlich von dem Franchisegeber vorgeschrieben, um eine Einheitlichkeit und Konstant sicherzustellen. Daher ist es für Franchisenehmer entscheidend, wesentliche Vertragsinhalte durch den Franchisegeber erklären zu lassen.

05

Was ist die Gruppenfreistellungsverordnung?

Die genaue Bezeichnung lautet EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (Vertikal-GVO) und gilt als rechtliche Grundlage für Franchise-Unternehmen. Durch diese Verordnung werden Verbindungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen von Regelungen, wie dem Kartellverbot, ausgenommen. Die nationalen Gesetze in Deutschland wie z.B. das deutsche Kartellrecht verweisen auf die Vertikal-GVO.